Vertragspartner und Anbieter
Firma: The Vend Company GmbH
Sitz: Ernst-Hirzel-Straße 5, 79364 Malterdingen, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Freiburg, HRB 735005
Geschäftsführerin: Aylin Alkanat
Umsatzsteuer-IdNr.: DE461203154
Kontakt: E-Mail: info@vendcompany.de · Web: www.vendcompany.de
Ausschließlich B2B: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der The Vend Company GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „Verkäufer“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer“), insbesondere für Kauf-, Liefer-, Werk-, Dienstleistungs- und Wartungsverträge. Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über den Online-Shop, per E-Mail, Telefon, Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp) oder persönlich zustande kommt.
(2) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für alle gleichartigen künftigen Verträge mit demselben Käufer, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
(3) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Abgabe einer Bestellung versichert der Käufer verbindlich, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht nicht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Käufers Lieferungen vorbehaltlos ausführt.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Bestätigung des Anbieters in Textform maßgebend.
(6) Sämtliche Erklärungen des Käufers, die über reine Bestellungen hinausgehen (insbesondere Mängelrügen, Fristsetzungen, Rücktritts-, Kündigungs- oder Minderungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Vertragsschluss über den Online-Shop
(1) Die im Online-Shop angezeigten Produktdarstellungen, Beschreibungen, Abbildungen und Preise stellen kein verbindliches Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Produktabbildungen können vom Liefergegenstand abweichen; Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Käufer kann Produkte auswählen und in den Warenkorb legen. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Käufer seine Eingaben jederzeit einsehen und korrigieren.
(3) Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit einer gesonderten Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform, spätestens jedoch mit Versand der Ware zustande.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, nur teilweise anzunehmen oder ausschließlich gegen Vorkasse auszuführen, insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft, Bonität oder Identität des Käufers.
2.2 Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops
(1) Darstellungen, Preislisten, Kataloge, Broschüren, Produktinformationen auf Websites, Social Media oder sonstigen Plattformen sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Bestellungen per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder anderer Messenger-Dienste sowie im persönlichen Kontakt stellen ein verbindliches Angebot des Käufers dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter dieses Angebot in Textform (z. B. Auftragsbestätigung, Rechnung, Lieferschein) bestätigt oder die Ware versendet.
(3) Bei telefonisch oder per Messenger erteilten Aufträgen ist der Anbieter berechtigt, eine Bestätigung in Textform anzufordern, bevor mit der Ausführung begonnen wird.
(4) Individuelle Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum bindend. Bis zum Zugang einer verbindlichen Annahmeerklärung des Käufers beim Anbieter ist der Anbieter berechtigt, Angebote, Preisangaben oder Lieferzusagen zu ändern oder zu widerrufen.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlung, Verzug, Finanzierung
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sowie zuzüglich Liefer- und Versandkosten, Verpackung, Versicherung und etwaiger sonstiger Abgaben. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Die Lieferung erfolgt ab Lager Malterdingen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Preisanpassungsvorbehalt: Beträgt die vereinbarte Lieferzeit mehr als vier Monate ab Vertragsschluss oder liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist der Anbieter berechtigt, den Preis in angemessenem Umfang anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss Einkaufspreise, Rohstoffkosten, Energiekosten, Transport- oder Lohnkosten erhöhen. Übersteigt die Erhöhung 10 % des vereinbarten Preises, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(3) Zahlungsarten: Zahlungen sind – vorbehaltlich der Auswahl im jeweiligen Bestellprozess – möglich per Überweisung (Vorkasse), Kreditkarte, PayPal sowie – soweit angeboten und nach Bonitätsprüfung – über den B2B-Rechnungskaufanbieter Billie (Kauf auf Rechnung für Unternehmer). Ein Rechnungskauf ohne Einbindung von Billie oder eine sonstige Zahlungsziel-Vereinbarung erfolgt ausschließlich nach individueller Zusage des Anbieters in Textform. Bei einzelnen Zahlungsarten können Zusatzgebühren der Zahlungsdienstleister anfallen, die vom Käufer zu tragen sind. Für Billie gelten ergänzend die Bedingungen der Billie GmbH; der Anbieter ist berechtigt, seine Forderung zur Abwicklung an Billie abzutreten.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Skonti werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform gewährt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, bei nach Absprache gefertigten oder individuell konfigurierten Automaten, bei Neukunden, bei Auslandslieferungen sowie bei Anzeichen für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbruttobetrages oder vollständige Vorkasse zu verlangen. Die Restzahlung ist spätestens vor Versand bzw. Abholung der Ware fällig. Vor vollständigem Zahlungseingang erfolgt kein Versand.
(6) Wird dem Anbieter nach Vertragsschluss erkennbar, dass sein Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, negative Bonitätsauskünfte oder Zahlungseinstellungen), ist der Anbieter berechtigt, die Leistung zu verweigern und – ggf. nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Bei Sonderanfertigungen kann der Rücktritt sofort erklärt werden; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(7) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für jede nach Eintritt des Verzugs erfolgte Mahnung ist der Anbieter berechtigt, eine Mahnpauschale in Höhe von 10,00 Euro pro Mahnung zu berechnen; dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(8) Bei Rückbuchungen von Lastschriften, missbräuchlichen Chargebacks oder unberechtigten Käuferschutzverfahren ist der Anbieter berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro je Vorgang in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(9) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte: Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht und ebenfalls unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(10) Finanzierung über Finyo: Der Anbieter arbeitet mit dem externen Finanzierungspartner Finyo zusammen. Auf Wunsch des Käufers kann eine Finanzierung – je nach Ergebnis der von Finyo bzw. dem jeweiligen Finanzierungsinstitut vorgenommenen Bonitätsprüfung – insbesondere als Mietkauf oder Leasing angeboten werden. Der Finanzierungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und Finyo bzw. dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande; der Anbieter ist an dem Finanzierungsvertrag nicht Vertragspartei. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für das Zustandekommen einer Finanzierungszusage. Eine Ablehnung, ein Widerruf oder eine Verzögerung der Finanzierung durch Finyo oder den Finanzierungspartner begründet keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter, insbesondere keine Rücktritts-, Schadensersatz- oder Minderungsansprüche. Es gelten ergänzend ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners. Bis zur endgültigen Finanzierungszusage bzw. bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten; der Käufer hat hieraus keine Ansprüche.
§ 4 Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Selbstbelieferung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Kosten und Gefahr des Käufers (Versendungskauf, § 447 BGB). Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person – spätestens mit Verlassen des Lagers des Anbieters – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung.
(2) Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesagt. Genannte Lieferzeiten gelten nur bei Lagerverfügbarkeit. Die Einhaltung verbindlicher Lieferfristen setzt rechtzeitige Mitwirkung des Käufers (Bereitstellung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Spezifikationen, Anzahlungen) voraus; andernfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
(3) Selbstbelieferungsvorbehalt: Der Anbieter ist zur Leistung nur verpflichtet, soweit er selbst rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß durch seine Zulieferer beliefert wird (kongruente Deckungsgeschäfte). Wird der Anbieter ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; etwaig bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Der Anbieter wird den Käufer über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft.
(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (§ 10), Pandemien, behördlicher Maßnahmen, Transportstörungen, Rohstoffknappheit, Streik, Aussperrung, Energiemangel oder aus sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen in diesen Fällen nicht.
(5) Wird die Erfüllung aufgrund eines Ereignisses nach Absatz 3 oder 4 für mehr als acht Wochen unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer nicht erkennbar unzumutbar sind. Sie können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(7) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und festgestellte Schäden auf dem Lieferschein des Spediteurs zu vermerken sowie fotografisch zu dokumentieren. Der Anbieter ist in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Anlieferung in Textform zu informieren, damit Regressansprüche gegenüber dem Transportunternehmen gewahrt werden können. Diese Obliegenheit berührt nicht die Rügefristen gemäß § 6 dieser AGB.
(8) Annahmeverzug: Bei unberechtigter Annahmeverweigerung, unberechtigter Rücksendung oder Nichtabnahme der Ware trägt der Käufer sämtliche Versand-, Rück- und Wiedereinlagerungskosten sowie die Kosten eines erneuten Zustellversuchs. Der Anbieter ist zudem berechtigt, für die Einlagerung eine Pauschale in Höhe von 0,5 % des Nettowarenwertes je angefangene Kalenderwoche, mindestens jedoch 25,00 Euro pro Woche, zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Anbieter bleibt unberührt.
(9) Bei Lieferadressen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt der Käufer sämtliche zusätzlichen Versand-, Zoll-, Einfuhr-, Steuer- und sonstigen Kosten. Diese sind nicht im Warenpreis enthalten und vom Käufer eigenverantwortlich zu tragen.
(10) Die im Rahmen des Bestellvorgangs oder Angebots angegebenen Versandkosten verstehen sich als Richtwerte und können je nach Versandort, Frachtklasse, Gewicht, Abmessungen oder Speditionszuschlägen tatsächlich abweichen. Verbindlich sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesenen Versandkosten.
§ 5 Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für künftig entstehende Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und sonstige Sachschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Auf Verlangen hat der Käufer dem Anbieter den Abschluss und Fortbestand dieser Versicherung nachzuweisen. Ansprüche aus den Versicherungen tritt der Käufer hiermit in Höhe des Werts der Vorbehaltsware an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an.
(3) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die an den Anbieter abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Anbieter unverzüglich in Textform unter Übersendung aller für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Die durch eine erfolgreiche Intervention entstehenden Kosten trägt der Käufer, soweit sie nicht vom Dritten zu tragen sind.
(4) Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig.
(5) Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Anbieter nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt; diese Einzugsermächtigung kann der Anbieter widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt.
(6) Verarbeitungsklausel: Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Sachen steht dem Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu. Die Verarbeitung erfolgt für den Anbieter als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass den Anbieter hieraus Verpflichtungen treffen. Der Käufer verwahrt das so entstandene Miteigentum unentgeltlich für den Anbieter.
(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach erfolglosem Fristablauf berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Der Käufer räumt dem Anbieter bzw. dessen Beauftragten zu diesem Zweck ein Betretungsrecht seiner Geschäfts- und Lagerräume zu üblichen Geschäftszeiten ein.
(8) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht, Reklamationsverfahren, Gewährleistung, Service
6.1 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen (§ 377 HGB). Offen erkennbare Mängel – einschließlich Falsch- und Minderlieferungen – sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Anlieferung in Textform zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige beim Anbieter. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt die Ware insoweit als genehmigt; die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist dann ausgeschlossen.
6.2 Reklamationsverfahren, Anforderungen an die Reklamation
(2) Damit eine Reklamation vom Anbieter geprüft und bearbeitet werden kann, hat sie in Textform zu erfolgen und mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Rechnungsnummer und Bestell-/Auftragsnummer;
- Seriennummer bzw. Geräte-Nummer des betreffenden Automaten;
- möglichst genaue, nachvollziehbare Beschreibung des Fehlerbildes einschließlich Angaben zu Zeitpunkt, Häufigkeit und den Umständen des Auftretens;
- aussagekräftige Fotos oder Videos des Fehlerbildes, soweit dem Käufer zumutbar.
(3) Nachforderungsrecht und Aussetzung der Bearbeitung: Der Anbieter ist berechtigt, vor Aufnahme einer Prüfung oder Nacherfüllung weitere Informationen, Nachweise, Unterlagen oder Prüfmuster nachzufordern, insbesondere Aufstellungsprotokolle, Wartungs- und Reinigungsnachweise, Fotos oder Videos des Aufstellorts und des Fehlerbildes, Fehlercodes sowie Angaben zur Stromversorgung und zu den Umgebungsbedingungen. Der Anbieter darf ausschließlich solche Angaben und Unterlagen nachfordern, die zur sachgerechten Prüfung der Reklamation und zur Ursachenanalyse objektiv erforderlich sind.
(3a) Solange eine Reklamation die nach Absatz 2 erforderlichen Angaben nicht vollständig enthält oder vom Anbieter nach Absatz 3 zulässigerweise angeforderte Informationen oder Unterlagen nicht vollständig vorliegen, ist der Anbieter berechtigt, die Bearbeitung der Reklamation auszusetzen. Dies gilt insbesondere, solange Rechnungsnummer, Auftrags- oder Bestellnummer, Seriennummer des betroffenen Automaten, nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, angeforderte Fotos oder Videos, Wartungs-, Reinigungs- oder Aufstellungsnachweise oder sonstige zur Prüfung objektiv erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Der Anbieter wird den Käufer über die Aussetzung sowie die aus seiner Sicht noch fehlenden Angaben in Textform informieren.
(3b) Während der Dauer einer nach Absatz 3a berechtigten Aussetzung ruhen etwaige Nachbesserungs-, Rückmelde-, Reaktions- und sonstige Bearbeitungsfristen des Anbieters. Die Aussetzung stellt weder ein Anerkenntnis eines Mangels noch eine Verletzung einer Bearbeitungs- oder Antwortpflicht dar. Nach vollständigem Zugang der angeforderten Angaben und Unterlagen beim Anbieter beginnen die Fristen neu zu laufen bzw. werden fortgesetzt. Absatz 4 und Absatz 5 gelten entsprechend.
(4) Kein Anerkenntnis: Der Eingang, die Entgegennahme oder die Bestätigung einer Reklamation stellt weder ein Anerkenntnis eines Mangels noch ein Anerkenntnis einer Gewährleistungs-, Garantie- oder sonstigen Verpflichtung des Anbieters dar. Auch die Kommunikation mit dem Käufer, die Prüfung der Reklamation, ein Vor-Ort-Termin, die Anforderung weiterer Informationen sowie kulanzweise erbrachte Leistungen stellen kein Anerkenntnis dem Grunde oder der Höhe nach und keinen Verzicht auf Einreden dar.
(5) Prüfungs- und Antwortfrist: Der Anbieter ist nicht verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist auf Reklamationen zu antworten. Reklamationen werden innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angemessenen Zeit geprüft. Eine verspätete, nicht erfolgte oder unvollständige Rückmeldung des Anbieters begründet weder Rechte des Käufers noch gilt sie als Anerkenntnis eines Mangels, einer Gewährleistungspflicht oder eines sonstigen Anspruchs. Gesetzliche Rechte des Käufers nach Ablauf zu setzender angemessener Fristen (§ 323 BGB) bleiben unberührt.
6.3 Nacherfüllungsvorrang, Wahl der Prüfungsart, keine eigenmächtige Selbstvornahme
(6) Nacherfüllungsvorrang: Der Käufer hat dem Anbieter vor der Geltendmachung weitergehender Rechte (insbesondere Rücktritt, Minderung, Schadensersatz statt der Leistung oder Selbstvornahme) stets eine angemessene Gelegenheit zu geben, den behaupteten Mangel selbst zu prüfen, den betreffenden Automaten zu untersuchen, eine Fehlerdiagnose durchzuführen und die Nacherfüllung nach Maßgabe des § 439 BGB und der Regelungen dieser AGB vorzunehmen. Zwingende gesetzliche Ausnahmen, insbesondere die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 BGB und § 440 BGB, bleiben unberührt.
(7) Wahl der Prüfungs- und Diagnoseart: Die Art und Weise der Prüfung und Fehlerdiagnose bestimmt der Anbieter nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Fehlerbildes, technischer Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit zu entscheiden, ob die Prüfung erfolgt durch
- telefonische Unterstützung (Remote-Support);
- Kommunikation per E-Mail oder Messenger;
- Auswertung übersandter Fotos oder Videos;
- Einsendung einzelner Ersatzteile, Baugruppen oder Komponenten an den Anbieter;
- Einsendung des gesamten Gerätes an den Anbieter;
- Vor-Ort-Einsatz beim Käufer bzw. am Aufstellort;
- oder eine Kombination der vorgenannten Vorgehensweisen.
(8) Der Käufer hat an der vom Anbieter gewählten Prüfungs- und Diagnoseart in zumutbarem Umfang mitzuwirken, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Fotos, Videos, Einsendung von Bauteilen oder Ermöglichung eines Vor-Ort-Termins. Ein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Prüfungs- oder Diagnoseart, insbesondere auf einen sofortigen Vor-Ort-Einsatz eines Technikers, besteht nicht. Wählt der Anbieter eine für den Käufer im Einzelfall unzumutbare Art der Prüfung, kann der Käufer die Wahl in Textform beanstanden; der Anbieter wird in diesem Fall unverzüglich eine geeignete andere Art der Prüfung bestimmen.
(9) Keine eigenmächtige Selbstvornahme / Beauftragung Dritter: Der Käufer ist nicht berechtigt, den Automaten ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform durch Dritte – insbesondere durch Elektriker, Servicetechniker, Reparaturbetriebe oder sonstige Fremdfirmen – prüfen, diagnostizieren, warten, umrüsten oder reparieren zu lassen. Ein solches Vorgehen entspricht nicht dem gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Nacherfüllungsvorrang des Anbieters.
(10) Beauftragt der Käufer gleichwohl Dritte, ohne dem Anbieter zuvor eine angemessene Gelegenheit zur eigenen Prüfung, Ursachenfeststellung und Nacherfüllung gegeben zu haben, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten (insbesondere Arbeitszeit, Anfahrt, Ersatzteile, Nebenkosten) gegen den Anbieter. Zudem entfallen etwaige Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der von Dritten durchgeführten Eingriffe sowie hinsichtlich hierdurch mit- oder neuverursachter Schäden.
(11) Zwingende gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich ist, die Nacherfüllung nach § 440 BGB fehlgeschlagen oder unzumutbar ist, sowie in Fällen einer echten Notreparatur zur Abwendung unmittelbar drohender erheblicher Schäden, sofern der Anbieter zuvor nachweislich nicht erreichbar war und der Käufer den Anbieter unverzüglich nach der Notmaßnahme in Textform informiert hat.
6.4 Nacherfüllung, Wahl der Ersatzteile, Rückgriff
(12) Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter nach seiner Wahl das Recht zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Dem Anbieter sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche je Mangel zu gewähren, bevor die Nacherfüllung als fehlgeschlagen gilt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie endgültig verweigert, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) im Rahmen des § 7 dieser AGB zu.
(13) Wahl der Ersatzteile: Der Anbieter entscheidet im Rahmen der Nacherfüllung nach eigenem billigen Ermessen (§ 315 BGB), ob zur Mangelbeseitigung neue, generalüberholte, instandgesetzte oder gleichwertige Ersatzteile bzw. Baugruppen verwendet werden. Die Verwendung generalüberholter, instandgesetzter oder gleichwertiger Teile begründet keinen Sachmangel, sofern deren Funktion und Lebensdauer der Neuware wirtschaftlich gleichwertig sind.
(14) Aufwendungen der Nacherfüllung: Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten, trägt der Anbieter nur, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.5 Gewährleistungsfristen
(15) Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke) längere Fristen zwingend vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
(16) Gebrauchtware: Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche des Käufers bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei der Übernahme einer Garantie.
6.6 Ausgeschlossene Fälle, Bedien- und Anwenderfehler
(17) Bedien- und Anwenderfehler: Kein Sachmangel und kein Gewährleistungsfall liegt insbesondere vor bei Schäden, Störungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die zurückzuführen sind auf: falsche Bedienung; falsche oder ungeeignete Befüllung; Verwendung ungeeigneter, minderwertiger oder herstellerfremder Produkte, Zutaten oder Betriebsmittel; Überladung oder Überbeanspruchung; mangelnde oder unsachgemäße Reinigung; fehlende oder unsachgemäße Wartung; unsachgemäße Nutzung; Nutzung entgegen der Bedienungs-, Betriebs- oder Herstelleranleitung; sowie sonstige Bedienungs- oder Anwenderfehler des Käufers, seiner Mitarbeiter oder Dritter.
(18) Aufstellung, Anschluss, Inbetriebnahme: Aufstellung, Installation, elektrischer Anschluss, ggf. Wasseranschluss sowie Erstinbetriebnahme der Automaten haben fachgerecht durch qualifiziertes Personal und unter Beachtung der vom Anbieter bzw. Hersteller mitgelieferten Dokumentationen zu erfolgen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, die auf fehlerhafte Aufstellung, fehlerhaften Anschluss, ungeeignete Aufstellungsumgebung (z. B. unzureichende Spannungsversorgung, extreme Temperaturen, Feuchtigkeit, Staub) oder auf eine nicht fachgerecht durchgeführte Inbetriebnahme zurückzuführen sind.
(18a) Ausschließlicher Indoor-Betrieb, Ausschluss bei Outdoor-Aufstellung: Sämtliche vom Anbieter angebotenen und gelieferten Verkaufsautomaten sind – vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Vereinbarung in Textform – ausschließlich für den Einsatz in geschlossenen, witterungsgeschützten Innenräumen (Indoor-Betrieb) konstruiert, ausgelegt und werden als Indoor-Geräte verkauft. Die Automaten sind nicht wind-, wetter-, spritzwasser- oder frostfest und weisen weder eine für den Außenbereich geeignete Schutzart nach DIN EN 60529 (IP-Schutzklasse) noch einen entsprechenden UV-, Feuchtigkeits- oder Korrosionsschutz auf.
(18b) Eine Aufstellung, Nutzung oder ein Betrieb des Automaten im Außenbereich, im Freien, unter freiem Himmel, in offenen Durchgängen, überdachten, aber nicht seitlich geschlossenen Bereichen oder in sonstigen nicht ausreichend witterungsgeschützten Umgebungen (nachfolgend „Outdoor-Aufstellung“) ist nicht bestimmungsgemäß, entspricht nicht der vereinbarten und der gewöhnlichen Verwendung und stellt eine erhebliche Zweckentfremdung dar. Der Käufer ist verpflichtet, den Automaten ausschließlich indoor und innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Spannungsversorgung, Lüftung) zu betreiben.
(18c) Für Mängel, Schäden, Funktionsstörungen, Ausfälle, Korrosionsschäden, Feuchtigkeits-, Kondensations-, Frost-, Hitze- oder UV-Schäden sowie sonstige Beeinträchtigungen des Automaten oder seiner Bauteile, die ganz oder teilweise auf einer Outdoor-Aufstellung, auf Witterungseinflüssen (insbesondere Regen, Schnee, Frost, Sonneneinstrahlung, extreme Hitze oder Kälte, Feuchtigkeit, Wind, Staub, Salz- oder Sprühwasser) oder auf einem Betrieb außerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Umgebungsbedingungen beruhen, wird – soweit rechtlich zulässig – keine Gewährleistung und keine Garantie übernommen. Ansprüche des Käufers aus Sach- und Rechtsmängeln, aus Herstellergarantien sowie auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz sind insoweit ausgeschlossen. Der Anbieter ist ferner nicht verpflichtet, Nacherfüllung, Reparatur oder Service für auf Outdoor-Betrieb zurückzuführende Schäden zu erbringen; entsprechende Leistungen erfolgen ausschließlich gegen Berechnung nach der jeweils gültigen Preisliste (§ 6 Abs. 21).
(18d) Rückausnahmen: Der Ausschluss nach Absatz 18c gilt nicht, soweit der Käufer nachweist, dass der geltend gemachte Mangel oder Schaden auf einer vom Outdoor-Betrieb und den in Absatz 18c genannten Einflüssen unabhängigen Ursache im Verantwortungsbereich des Anbieters oder Herstellers beruht (fehlender Kausalzusammenhang). Er gilt ferner nicht in den Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 dieser AGB, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, ausdrücklicher Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
(18e) Wünscht der Käufer ausnahmsweise eine Outdoor-Aufstellung, bedarf dies der ausdrücklichen vorherigen Bestätigung des Anbieters in Textform sowie geeigneter, vom Käufer auf eigene Kosten zu erbringender zusätzlicher Schutzmaßnahmen (insbesondere geeignete Einhausung, Klimatisierung, Witterungs- und UV-Schutz). Auch in diesem Fall besteht keine Gewährleistung für Schäden, die auf den vom Käufer nicht oder unzureichend umgesetzten Schutzmaßnahmen beruhen.
(19) Weitere Ausschlüsse: Keine Gewährleistung wird ferner übernommen für Schäden, die entstehen durch: Vandalismus, Diebstahl oder Einbruch; Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Überspannungen, Blitzschlag, chemische oder elektrochemische Einflüsse; Verwendung ungeeigneter Zubehör- oder Anbauteile; eigenmächtige Reparaturen, Softwareänderungen oder Modifikationen durch den Käufer oder nicht vom Anbieter autorisierte Dritte (§ 6 Abs. 9 und 10). Mit eigenmächtigen Eingriffen entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
6.7 Verschleiß- und Verbrauchsteile
(20) Klarstellender Umfang des Ausschlusses: Von der Gewährleistung ausgenommen sind nicht die nachstehend genannten Bauteile als solche, sondern ausschließlich Mängel, Funktionsbeeinträchtigungen, Leistungsminderungen und Ausfälle dieser Bauteile, soweit sie auf den bestimmungsgemäßen, natürlichen oder gebrauchsbedingten Verschleiß zurückzuführen sind. Als typische Verschleiß- und Verbrauchsteile in diesem Sinne gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich: Bedienknöpfe, Tastaturen und Touchfolien; Dichtungen jeder Art; Münzprüfer, Münzrückgabeeinheiten, Banknotenleser, Kartenleser und Zahlungsterminals (soweit im Automaten verbaut); Sensoren, Endschalter, Mikroschalter, Näherungssensoren; Schlösser, Zylinder und Schließmechanismen; Displays und Anzeigeeinheiten; Antriebs-, Förder- und Transportriemen; Spiralen, Schnecken, Ausgabefächer und Fachtrenner; Beleuchtungselemente (LED, Leuchtstoffröhren, Vorschaltgeräte); Sicherungen und Sicherungsautomaten; Kabel- und Steckverbindungen; Pumpen, Ventile, Schläuche; Motoren und Getriebe; Lüfter (einschließlich Verdampfer- und Kondensatorlüfter des Kühlsystems); Kühlkreislauf-Dichtungen; Magnetventile; Thermostate; Luft-, Staub- und Wasserfilter der Kühl-, Belüftungs- und Wassersysteme; Batterien und Akkumulatoren; Verschleißteile der Ausgabemechanik.
(20a) Ausdrücklich vom Ausschluss unberührt: Gewährleistungsansprüche des Käufers hinsichtlich der vorgenannten Bauteile bleiben insbesondere in folgenden Fällen bestehen: (a) das Bauteil war bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft; (b) das Bauteil fällt aufgrund eines Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehlers vor Erreichen der bei bestimmungsgemäßem Gebrauch üblicherweise zu erwartenden Lebensdauer aus; (c) das Bauteil weist Mängel auf, die nicht auf natürlichem Verschleiß, sondern auf sonstigen Ursachen im Verantwortungsbereich des Anbieters oder Herstellers beruhen. Die Gewährleistung für die Kühlfunktion als solche (insbesondere Verdichter/Kompressor sowie deren Grundfunktion) bleibt ebenfalls ausdrücklich unberührt.
6.8 Service außerhalb der Gewährleistung, Vor-Ort-Einsatz, kein Ersatzgerät
(21) Service außerhalb der Gewährleistung: Ergibt die Prüfung des Anbieters, dass kein Sachmangel, kein Gewährleistungsfall, normaler Verschleiß, ein Bedien-, Anwender- oder Aufstellungsfehler, ein Eigenverschulden des Käufers, ein Fremdeingriff, eine unsachgemäße Nutzung im Sinne der Absätze 17 bis 19 oder ein auf Outdoor-Betrieb bzw. Witterungseinflüssen beruhender Schaden im Sinne der Absätze 18a bis 18e vorliegt, erfolgt jede Reparatur, Ersatzteillieferung oder sonstige Leistung ausschließlich gegen Berechnung nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters (Stunden-, Anfahrts-, Material- und Nebenkostensätze).
(22) Kostentragung bei unberechtigten Rügen: Stellt sich eine Mängelrüge nach Prüfung durch den Anbieter als unberechtigt heraus, ist der Anbieter berechtigt, dem Käufer die entstandenen Prüf-, Fracht-, Bearbeitungs- und Rücksendekosten zum marktüblichen Satz in Rechnung zu stellen, sofern den Käufer an der unberechtigten Rüge ein Verschulden trifft (§ 254 BGB). Für die Prüfung des Fehlerbildes ist der Anbieter berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 75,00 Euro netto zu berechnen; dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(23) Vor-Ort-Einsatz: Ist im Rahmen einer Reklamation oder Serviceanfrage ein Vor-Ort-Einsatz beim Käufer oder am Aufstellort des Automaten erforderlich und stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall im Sinne dieser AGB vorliegt, trägt der Käufer sämtliche mit dem Einsatz verbundenen Kosten, insbesondere: Anfahrts- und Rückfahrtkosten (Kilometer- oder Pauschalsätze); Arbeitszeit einschließlich Wegezeiten des Servicepersonals; Materialkosten; Ersatzteilkosten; Versandkosten für Ersatzteile; Prüf- und Diagnosekosten; ggf. Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Servicepersonals bei entfernten Einsatzorten; sowie sonstige Nebenkosten. Die Abrechnung erfolgt zu den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters.
(24) Kein Ersatzgerät, kein Nutzungsausfall: Während einer Prüfung, Reparatur, Nacherfüllung oder eines sonstigen Serviceeinsatzes besteht kein Anspruch des Käufers auf Bereitstellung eines Leihgeräts, eines Ersatzautomaten oder einer sonstigen Ersatzlösung. Ansprüche des Käufers auf Nutzungsausfallentschädigung, entgangenen Gewinn, Umsatzausfall, Stillstands- oder Betriebsunterbrechungsschäden oder sonstige Ausfallentschädigungen sind – vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Haftung des Anbieters gemäß § 7 dieser AGB – ausgeschlossen.
6.9 Sonstiges
(25) Rücknahmen oder Minderungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(26) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder Dritter stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie des Anbieters dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer nur, soweit sie vom Anbieter ausdrücklich in Textform erklärt wurden.
(27) Missbräuchliche Reklamationen: Bei offenkundig missbräuchlichen, wiederholt unbegründeten oder in Schädigungsabsicht erhobenen Reklamationen behält sich der Anbieter neben der Kostentragung nach Absatz 22 ausdrücklich rechtliche Schritte vor.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften, nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen aus Absatz 2 gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet. Die Haftung wegen Verzuges bestimmt sich im Übrigen nach § 288 BGB.
(4) Ausschluss wirtschaftlicher Folgeschäden: Eine über die vorstehenden Absätze 1 bis 3 hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Soweit die Absätze 1 bis 3 nicht eingreifen und nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere das Produkthaftungsgesetz) eine Haftung anordnen, haftet der Anbieter insbesondere nicht für:
- entgangene Warenumsätze und entgangene Automatenumsätze;
- entgangene Kartenzahlungs-, Kredit- oder Debitkartenumsätze;
- entgangene Bargeldumsätze;
- entgangene Provisionen, Vermittlungs-, Standort- oder Flächenprovisionen;
- entgangenen Gewinn jeglicher Art;
- Produktions- und Betriebsausfälle;
- Nutzungsausfall, Nichtnutzbarkeit oder Minderleistung des Automaten;
- Betriebsunterbrechungen und Stillstandsschäden;
- Verderb von Waren, Zutaten oder Verbrauchsgütern im Automaten (insbesondere Kühlware, gekühlte oder erhitzte Produkte);
- Reinigungs-, Entsorgungs-, Umlager- und Wiederbefüllungskosten infolge eines Ausfalls oder Fehlbetriebs;
- Kosten der Ersatzbeschaffung, Substitution durch andere Automaten oder Umlagerung an andere Standorte;
- Schäden am Aufstellort oder an sonstigen Sachen des Käufers oder Dritter, soweit sie nicht unmittelbar aus einem Sach- oder Rechtsmangel resultieren;
- mittelbare Schäden und Folgeschäden aller Art;
- Reputations-, Marketing- oder Kundenverlustschäden;
- sonstige rein wirtschaftliche Nachteile des Käufers;
- Ansprüche Dritter (insbesondere Standort- oder Grundstückseigentümer, Betreiber, Mit-Betreiber, Vertragspartner oder Endkunden) aufgrund eines Ausfalls, Stillstands, einer Fehlfunktion oder eines Fehlbetriebs des Automaten.
Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nicht in den Fällen der Absätze 1 bis 3 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, arglistiges Verschweigen, ausdrückliche Beschaffenheitsgarantie) sowie nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung anordnen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in dem Umfang, in dem der Verlust auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Käufer eingetreten wäre.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Verjährung: Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht in den Fällen des § 6 Abs. 15 Satz 2 dieser AGB sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 Kein Widerrufsrecht / Stornierungen / Rücksendungen
(1) Da sich die Angebote des Anbieters ausschließlich an Unternehmer richten, besteht kein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
(2) Stornierung vor Versand: Eine Stornierung des Auftrags durch den Käufer nach Vertragsschluss ist nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform möglich. Wird eine Stornierung aus Kulanz akzeptiert, ist der Anbieter berechtigt, eine Stornierungspauschale in Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes, mindestens jedoch 100,00 Euro, zu berechnen. Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Konfigurationen oder bereits bestellter bzw. beschaffter Ware ist eine Stornierung ausgeschlossen; entstandene Kosten sowie der entgangene Gewinn sind in diesem Fall vollständig zu erstatten.
(3) Rücksendung bereits versandter Ware: Eine Rücknahme bereits versandter Ware erfolgt nur aus Kulanz und nach vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform. In diesem Fall trägt der Käufer sämtliche Rücksende- und Versandkosten. Der Anbieter ist berechtigt, eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 25 % des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 150,00 Euro, einzubehalten. Die Ware muss in originalverpacktem, unbenutztem und wiederverkaufsfähigem Zustand zurückgesandt werden; andernfalls wird eine angemessene Wertminderung in Abzug gebracht.
(4) Dem Käufer bleibt in den Fällen der Absätze 2 und 3 der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Anbieter bleibt unberührt.
(5) Unberechtigte Rücksendungen ohne vorherige Absprache oder unberechtigte Annahmeverweigerungen gelten als Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) und führen zur Kostenpflicht des Käufers gemäß § 4 Abs. 8 dieser AGB.
§ 9 Online-Zahlungen und Käuferschutzprogramme
(1) Zahlungsdienstleister wie PayPal, Billie oder vergleichbare, jeweils vom Anbieter angebotene Anbieter fungieren ausschließlich als Zahlungsabwickler. Es gelten ergänzend deren eigene Nutzungs- und Vertragsbedingungen.
(2) Interne Käuferschutzprogramme dieser Zahlungsdienstleister sind auf den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zugeschnitten und haben auf die Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Käufer (Unternehmer) keine rechtliche Wirkung. Ein über diese Plattformen gestellter Käuferschutzantrag ersetzt keinen Widerruf, keine Mängelrüge und keinen Rücktritt im Sinne dieser AGB und des geltenden Rechts.
(3) Bei missbräuchlicher Nutzung solcher Verfahren durch den Käufer, insbesondere bei offensichtlich unbegründeten Chargebacks oder Käuferschutzanträgen, behält sich der Anbieter rechtliche Schritte sowie die Geltendmachung sämtlicher entstandener Kosten und Gebühren vor. § 3 Abs. 8 dieser AGB gilt entsprechend.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Als höhere Gewalt im Sinne dieser AGB gelten alle unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters liegenden Ereignisse, die der Anbieter auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu zählen insbesondere Krieg, Terrorakte, Pandemien, Naturkatastrophen, Brand, Hochwasser, Strom- und Netzwerkausfälle, Cyberangriffe, Rohstoff- und Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Import- und Exportbeschränkungen, Sanktionen, Streiks, Aussperrungen sowie Störungen in der Lieferkette vorgelagerter Zulieferer.
(2) Während der Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt und für einen angemessenen Zeitraum zum Wiederanlauf sind die Leistungspflichten des Anbieters ausgesetzt. Der Anbieter wird den Käufer über den Eintritt und das voraussichtliche Ende solcher Ereignisse unverzüglich informieren.
(3) Dauert das Ereignis länger als acht Wochen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils durch Erklärung in Textform aufzuheben. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenznennung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.vendcompany.de.
(2) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten, als vertraulich bezeichneten oder aus den Umständen erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, Preiskonditionen, technische Unterlagen, Kundendaten) geheim zu halten und nicht gegenüber Dritten zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Käufer mit Firmenlogo und Bezeichnung als Referenzkunde in seinen Marketingmaterialien (Website, Broschüren, Social Media, Präsentationen) zu nennen, sofern der Käufer dem nicht in Textform widersprochen hat. Ein solcher Widerspruch kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden.
§ 12 Export- und Importkontrolle
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die jeweils einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften des Außenwirtschafts-, Zoll- und Exportkontrollrechts, einschließlich der Regelungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, eigenverantwortlich einzuhalten. Dies gilt insbesondere bei Weiterverkauf, Weitergabe oder Verbringung der Ware in Drittstaaten.
(2) Der Käufer stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Behörden frei, die gegen den Anbieter wegen einer vom Käufer zu vertretenden Verletzung export- oder importkontrollrechtlicher Vorschriften geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 13 Wartungsverträge
13.1 Abschluss und Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter bietet zu den vom Käufer erworbenen bzw. betriebenen Verkaufsautomaten gesonderte Wartungsverträge an. Der Wartungsvertrag kommt durch Angebot des Anbieters und Annahme durch den Käufer in Textform, spätestens durch Beginn der Leistungserbringung, zustande. Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist keine Voraussetzung des Kaufvertrages und umgekehrt.
(2) Gegenstand des Wartungsvertrages sind die im jeweils gewählten Wartungspaket vereinbarten Service- und Instandhaltungsleistungen für die im Vertrag namentlich und mit Seriennummer bezeichneten Verkaufsautomaten des Käufers.
13.2 Leistungspakete
(3) Der Anbieter bietet derzeit die drei Wartungspakete „Basis“, „Komfort“ und „Premium“ an. Der konkrete Leistungsumfang, die Reaktions- und Bearbeitungszeiten, die Preise und etwaige Inklusiv-Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Paketbeschreibung im Wartungsvertrag oder der jeweils gültigen Leistungs- und Preisliste des Anbieters.
(4) Der Anbieter behält sich vor, das Angebot an Wartungspaketen sowie deren konkreten Leistungsumfang, Reaktionszeiten und Preise für zukünftige Vertragsabschlüsse anzupassen, zu ergänzen oder einzelne Pakete zu ersetzen. Für bereits abgeschlossene Wartungsverträge bleibt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Leistungsumfang bis zum nächsten Verlängerungszeitpunkt unverändert.
13.3 Preise, Anpassung, Fälligkeit
(5) Die Vergütung richtet sich nach dem im Wartungsvertrag vereinbarten Paket und der Anzahl der erfassten Automaten und wird – sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt – jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. § 3 Abs. 4, 7 und 8 dieser AGB gelten entsprechend.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung einmal jährlich in angemessenem Umfang an die Entwicklung von Lohn-, Material-, Energie- und Anfahrtskosten anzupassen. Eine solche Anpassung wird dem Käufer mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 % ist der Käufer berechtigt, den Wartungsvertrag zum vorgesehenen Anpassungszeitpunkt in Textform zu kündigen.
13.4 Laufzeit und Kündigung
(7) Der Wartungsvertrag beginnt mit dem vereinbarten Startdatum und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei fortgesetztem Zahlungsverzug des Käufers, wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten oder bei Insolvenzantragstellung.
13.5 Wartungsintervalle und Terminvereinbarung
(8) Wartungs-, Prüf- und Serviceintervalle richten sich nach dem gewählten Paket sowie – bei planmäßigen Wartungen – nach den Herstellervorgaben. Termine werden zwischen den Parteien in angemessenem Vorlauf abgestimmt und in Textform bestätigt.
(9) Die im Wartungsvertrag angegebenen Reaktions- und Bearbeitungszeiten sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet, Bemühenszusagen (Zielwerte) und keine garantierten Fixtermine. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung solcher Zielwerte sind ausgeschlossen.
13.6 Mitwirkungspflichten des Käufers
(10) Der Käufer verpflichtet sich, an der Erbringung der Wartungsleistungen in zumutbarem Umfang mitzuwirken, insbesondere:
- den ungehinderten Zugang zu den Automaten zu den vereinbarten Terminen sicherzustellen (einschließlich Schlüssel, Codes, Zugängen);
- die Strom-, Wasser-, Aufstell- und Umgebungsbedingungen der Automaten gemäß Herstellervorgaben dauerhaft zu gewährleisten;
- Störungen unverzüglich und mit den nach § 6 Abs. 2 dieser AGB erforderlichen Angaben zu melden;
- laufende Reinigung, Befüllung und Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien selbst zu übernehmen, soweit dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist;
- dem Servicepersonal des Anbieters bzw. von diesem beauftragten Fachfirmen die erforderlichen Informationen (Fehlermeldungen, Servicehistorie, Umgebungsdaten) zur Verfügung zu stellen.
13.7 Folgen bei Terminversäumnissen und mangelnder Mitwirkung
(11) Erscheint das Servicepersonal des Anbieters zum vereinbarten Termin am Aufstellort und kann die Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (z. B. verweigerter Zugang, fehlender Ansprechpartner, fehlende Zugangscodes, ungeeignete Aufstellungsbedingungen), nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist der Anbieter berechtigt, die entstandenen Kosten (insbesondere Anfahrt, Wegezeit, vergebliche Arbeitszeit) zu den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen und einen Ersatztermin zu vereinbaren.
(12) Sagt der Käufer einen vereinbarten Termin nicht spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt in Textform ab, ist der Anbieter berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 150,00 Euro netto sowie die tatsächlich entstandenen Kosten geltend zu machen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
13.8 Ausschlüsse aus dem Wartungsvertrag
(13) Nicht vom Wartungsvertrag umfasst sind – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Regelungen im jeweiligen Paket – insbesondere:
- Schäden durch Vandalismus, Diebstahl, Einbruch, unsachgemäße Nutzung, Bedien- oder Anwenderfehler oder Fremdeingriffe;
- unterlassene oder unsachgemäße Reinigung und Pflege durch den Käufer;
- das zu verkaufende Sortiment, Verbrauchsmaterialien, Verpackungen und Reinigungsmittel;
- bauseitige Versorgung (Strom, Wasser, Internet-/Mobilfunkverbindung, Aufstellfläche);
- Schäden aufgrund höherer Gewalt (§ 10 dieser AGB);
- Verschleiß- und Verbrauchsteile im Sinne des § 6 Abs. 20 dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich im Paket enthalten;
- Fernwartung oder Fernüberwachung, sofern nicht ausdrücklich im Paket vereinbart.
13.9 Haftung und Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
(14) Für die Haftung im Rahmen des Wartungsvertrages gelten die Regelungen des § 7 dieser AGB entsprechend. Eine Haftung des Anbieters für entgangenen Umsatz oder Gewinn infolge von Stillstandzeiten sowie für Nutzungsausfall und Betriebsunterbrechung ist – soweit gesetzlich zulässig und über die Vorgaben des § 7 hinausgehend – ausgeschlossen. Ein Anspruch des Käufers auf Bereitstellung eines Ersatzautomaten während eines Wartungs- oder Serviceeinsatzes besteht nicht.
(15) Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung: Die Regelungen des Wartungsvertrages bestehen selbständig neben der gesetzlichen Gewährleistung und den Regelungen des § 6 dieser AGB und ersetzen diese nicht. Leistungen, die der Anbieter im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht (§ 6) zu erbringen hat, werden nicht zusätzlich über den Wartungsvertrag berechnet. Umgekehrt bewirkt der Abschluss eines Wartungsvertrages weder eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen noch eine Erweiterung des gesetzlichen Gewährleistungsumfangs, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
13.10 Ergänzende Bedingungen
(16) Für den Wartungsvertrag gelten diese AGB ergänzend, soweit im Wartungsvertrag selbst keine abweichenden Regelungen getroffen sind. Im Widerspruchsfall gehen die individuellen Regelungen des Wartungsvertrages diesen AGB vor.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf die Geschäftsbeziehung und diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit sie zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung sowie für Zahlungen ist der Sitz des Anbieters, 79364 Malterdingen.
(3) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 38 ZPO ist, der Sitz des Anbieters in 79364 Malterdingen. Der Anbieter ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Klage zu erheben.
(4) Abtretungsverbot: Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Beweislast (klarstellend): Für den Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Käufer gelten die gesetzlichen Beweislastregelungen. Die Regelungen des § 477 BGB (Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf) finden auf das Vertragsverhältnis mit dem Käufer als Unternehmer keine Anwendung. Klarstellend halten die Parteien fest, dass nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen der Käufer die Darlegungs- und Beweislast trägt insbesondere für das Vorliegen eines Mangels, dessen Bestehen bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, die Rechtzeitigkeit und Ordnungsgemäßheit der Mängelrüge (§ 377 HGB) sowie für Kausalität und Höhe eines geltend gemachten Schadens. Zwingende gesetzliche Beweiserleichterungen und Grundsätze der Beweislastverteilung nach Sphären, Anscheinsbeweis und tatsächlichen Vermutungen bleiben unberührt. Eine Änderung oder Umkehr der gesetzlichen Beweislast zu Lasten des Käufers ist mit dieser Bestimmung nicht bezweckt und nicht vereinbart.
(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Vorrang haben individuelle Vereinbarungen in Textform (§ 305b BGB).
(7) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Fassung.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt bei Regelungslücken.
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