Allgemeine Geschäftsbedingungen
der The Vend Company GmbH – Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B)
Vertragspartner und Anbieter
Firma: The Vend Company GmbHSitz: Ernst-Hirzel-Straße 5, 79364 Malterdingen, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Freiburg, HRB 735005
Geschäftsführerin: Aylin Alkanat
Umsatzsteuer-IdNr.: DE461203154
Kontakt: E-Mail: info@vendcompany.de · Web: www.vendcompany.de
Ausschließlich B2B: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein
Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen
zwischen der The Vend Company GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend
„Käufer“), insbesondere für Kauf-, Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträge. Sie gelten unabhängig davon, ob
der Vertrag über den Online-Shop, per E-Mail, Telefon, Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp) oder persönlich
zustande kommt.
(2) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch als
Rahmenvereinbarung für alle gleichartigen künftigen Verträge mit demselben Käufer, ohne dass der Anbieter in
jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
(3) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Abgabe einer Bestellung versichert der Käufer
verbindlich, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein
Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht nicht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB)
zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Anbieter in
Kenntnis der AGB des Käufers Lieferungen vorbehaltlos ausführt.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein
schriftlicher Vertrag bzw. eine Bestätigung des Anbieters in Textform maßgebend.
(6) Sämtliche Erklärungen des Käufers, die über reine Bestellungen hinausgehen (insbesondere Mängelrügen,
Fristsetzungen, Rücktritts-, Kündigungs- oder Minderungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
mindestens der Textform.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Vertragsschluss über den Online-Shop
(1) Die im Online-Shop angezeigten Produktdarstellungen, Beschreibungen, Abbildungen und Preise stellen
kein verbindliches Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer zur
Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Produktabbildungen können vom Liefergegenstand
abweichen; Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd, soweit nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Käufer kann Produkte auswählen und in den Warenkorb legen. Durch Anklicken der Schaltfläche
„zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Vor
Absenden der Bestellung kann der Käufer seine Eingaben jederzeit einsehen und korrigieren.
(3) Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt
noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit einer gesonderten Auftragsbestätigung des
Anbieters in Textform, spätestens jedoch mit Versand der Ware zustande.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, nur teilweise anzunehmen
oder ausschließlich gegen Vorkasse auszuführen, insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft,
Bonität oder Identität des Käufers.
2.2 Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops
(1) Darstellungen, Preislisten, Kataloge, Broschüren, Produktinformationen auf Websites, Social Media oder
sonstigen Plattformen sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Bestellungen per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder anderer Messenger-Dienste sowie im persönlichen
Kontakt stellen ein verbindliches Angebot des Käufers dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter
dieses Angebot in Textform (z. B. Auftragsbestätigung, Rechnung, Lieferschein) bestätigt oder die Ware
versendet.
(3) Bei telefonisch oder per Messenger erteilten Aufträgen ist der Anbieter berechtigt, eine Bestätigung in
Textform anzufordern, bevor mit der Ausführung begonnen wird.
(4) Individuelle Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab
Ausstellungsdatum bindend. Bis zum Zugang einer verbindlichen Annahmeerklärung des Käufers beim Anbieter
ist der Anbieter berechtigt, Angebote, Preisangaben oder Lieferzusagen zu ändern oder zu widerrufen.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlung, Verzug
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer
sowie zuzüglich Liefer- und Versandkosten, Verpackung, Versicherung und etwaiger sonstiger Abgaben.
Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Die Lieferung erfolgt ab Lager
Malterdingen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Preisanpassungsvorbehalt: Beträgt die vereinbarte Lieferzeit mehr als vier Monate ab Vertragsschluss
oder liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist
der Anbieter berechtigt, den Preis in angemessenem Umfang anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss
Einkaufspreise, Rohstoffkosten, Energiekosten, Transport- oder Lohnkosten erhöhen. Übersteigt die Erhöhung
10 % des vereinbarten Preises, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; weitergehende
Ansprüche bestehen nicht.
(3) Zahlungen sind per Überweisung, PayPal, Klarna, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder – nach gesonderter
Vereinbarung – auf Rechnung möglich. Bei einzelnen Zahlungsarten können Zusatzgebühren der
Zahlungsdienstleister anfallen, die vom Käufer zu tragen sind.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Skonti werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform gewährt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, bei nach Absprache gefertigten oder individuell konfigurierten Automaten, bei
Neukunden, bei Auslandslieferungen sowie bei Anzeichen für eine Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbruttobetrages oder Vorkasse zu verlangen. Die Restzahlung ist spätestens vor Versand bzw. Abholung der Ware fällig. Vor vollständigem
Zahlungseingang erfolgt kein Versand.
(6) Wird dem Anbieter nach Vertragsschluss erkennbar, dass sein Zahlungsanspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens, negative Bonitätsauskünfte oder Zahlungseinstellungen), ist der Anbieter berechtigt, die
Leistung zu verweigern und – ggf. nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Bei
Sonderanfertigungen kann der Rücktritt sofort erklärt werden; die gesetzlichen Regelungen über die
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(7) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe
von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale in
Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für jede nach Eintritt des Verzugs erfolgte Mahnung ist der Anbieter
berechtigt, eine Mahnpauschale in Höhe von 10,00 Euro pro Mahnung zu berechnen; dem Käufer bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(8) Bei Rückbuchungen von Lastschriften, missbräuchlichen Chargebacks oder unberechtigten
Käuferschutzverfahren ist der Anbieter berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten sowie eine
Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro je Vorgang in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(9) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte: Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit
unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
beruht und ebenfalls unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(10) Sofern eine Finanzierung über einen externen Finanzierungspartner (z. B. Finyo) angeboten oder
vereinbart wird, sind die Modelle Mietkauf und Leasing möglich. Es gelten ergänzend die Bedingungen des
jeweiligen Finanzierungspartners. Der Anbieter ist an Finanzierungszusagen des Partners nicht gebunden.
§ 4 Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Selbstbelieferung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Kosten und Gefahr des Käufers (Versendungskauf, § 447 BGB). Mit
Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte
Person – spätestens mit Verlassen des Lagers des Anbieters – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch bei vereinbarter frachtfreier
Lieferung.
(2) Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in Textform
als verbindlich zugesagt. Genannte Lieferzeiten gelten nur bei Lagerverfügbarkeit. Die Einhaltung verbindlicher
Lieferfristen setzt rechtzeitige Mitwirkung des Käufers (Bereitstellung erforderlicher Unterlagen,
Genehmigungen, Spezifikationen, Anzahlungen) voraus; andernfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
(3) Selbstbelieferungsvorbehalt: Der Anbieter ist zur Leistung nur verpflichtet, soweit er selbst rechtzeitig,
vollständig und ordnungsgemäß durch seine Zulieferer beliefert wird (kongruente Deckungsgeschäfte). Wird der
Anbieter ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, ist er berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten; etwaig bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Der Anbieter wird den
Käufer über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in
diesem Fall ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft.
(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (§ 10), Pandemien, behördlicher Maßnahmen,
Transportstörungen, Rohstoffknappheit, Streik, Aussperrung, Energiemangel oder aus sonstigen vom Anbieter
nicht zu vertretenden Gründen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit. Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen in diesen Fällen
nicht.
(5) Wird die Erfüllung aufgrund eines Ereignisses nach Absatz 3 oder 4 für mehr als acht Wochen unmöglich
oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind
in diesen Fällen ausgeschlossen.
(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer nicht erkennbar unzumutbar sind. Sie können
gesondert in Rechnung gestellt werden.
(7) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf äußerlich erkennbare
Transportschäden zu prüfen und festgestellte Schäden auf dem Lieferschein des Spediteurs zu vermerken
sowie fotografisch zu dokumentieren. Der Anbieter ist in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 2 Werktagen nach Anlieferung in Textform zu informieren, damit Regressansprüche gegenüber dem
Transportunternehmen gewahrt werden können. Diese Obliegenheit berührt nicht die Rügefristen gemäß § 6
dieser AGB.
(8) Annahmeverzug: Bei unberechtigter Annahmeverweigerung, unberechtigter Rücksendung oder
Nichtabnahme der Ware trägt der Käufer sämtliche Versand-, Rück- und Wiedereinlagerungskosten sowie die
Kosten eines erneuten Zustellversuchs. Der Anbieter ist zudem berechtigt, für die Einlagerung eine Pauschale
in Höhe von 0,5 % des Nettowarenwertes je angefangene Kalenderwoche, mindestens jedoch 25,00 Euro pro
Woche, zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Anbieter bleibt unberührt.
(9) Bei Lieferadressen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt der Käufer sämtliche zusätzlichen
Versand-, Zoll-, Einfuhr-, Steuer- und sonstigen Kosten. Diese sind nicht im Warenpreis enthalten und vom
Käufer eigenverantwortlich zu tragen.
(10) Die im Rahmen des Bestellvorgangs oder Angebots angegebenen Versandkosten verstehen sich als
Richtwerte und können je nach Versandort, Frachtklasse, Gewicht, Abmessungen oder Speditionszuschlägen
tatsächlich abweichen. Verbindlich sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung
ausgewiesenen Versandkosten.
§ 5 Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus
Kontokorrent vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für künftig entstehende Forderungen aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser-, Diebstahl- und sonstige Sachschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und vor Zugriffen
Dritter zu schützen. Auf Verlangen hat der Käufer dem Anbieter den Abschluss und Fortbestand dieser
Versicherung nachzuweisen. Ansprüche aus den Versicherungen tritt der Käufer hiermit in Höhe des Werts der
Vorbehaltsware an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an.
(3) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die an den
Anbieter abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Anbieter unverzüglich in Textform unter Übersendung
aller für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Die durch eine erfolgreiche Intervention
entstehenden Kosten trägt der Käufer, soweit sie nicht vom Dritten zu tragen sind.
(4) Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist ohne vorherige
Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig.
(5) Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages
(einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen. Der Anbieter nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen
Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt; diese Einzugsermächtigung kann
der Anbieter widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens stellt.
(6) Verarbeitungsklausel: Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen,
dem Anbieter nicht gehörenden Sachen steht dem Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der
Verarbeitung zu. Die Verarbeitung erfolgt für den Anbieter als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass
den Anbieter hieraus Verpflichtungen treffen. Der Käufer verwahrt das so entstandene Miteigentum unentgeltlich für den Anbieter.
(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach
erfolglosem Fristablauf berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf.
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der
Pfändung liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Der Käufer räumt dem
Anbieter bzw. dessen Beauftragten zu diesem Zweck ein Betretungsrecht seiner Geschäfts- und Lagerräume zu
üblichen Geschäftszeiten ein.
(8) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer
Wert den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen (§ 377 HGB). Offen erkennbare Mängel
– einschließlich Falsch- und Minderlieferungen – sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5
Werktagen nach Anlieferung in Textform zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Entdeckung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Maßgeblich für
die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige beim Anbieter. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt die Ware
insoweit als genehmigt; die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist dann ausgeschlossen.
(2) Inbetriebnahme und Installation: Aufstellung, Installation, elektrischer Anschluss, Wasseranschluss sowie
Erstinbetriebnahme der Automaten haben fachgerecht durch qualifiziertes Personal und unter Beachtung der
vom Anbieter bzw. Hersteller mitgelieferten Dokumentationen zu erfolgen. Gewährleistungsansprüche bestehen
nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, die auf fehlerhafte Aufstellung, fehlerhaften Anschluss,
ungeeignete Aufstellungsumgebung (z. B. unzureichende Spannungsversorgung, Temperatur, Feuchtigkeit)
oder auf eine nicht fachgerecht durchgeführte Inbetriebnahme zurückzuführen sind.
(3) Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter nach seiner Wahl das Recht zur Nacherfüllung durch
Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Dem
Anbieter sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche je Mangel zu gewähren, bevor die Nacherfüllung als
fehlgeschlagen gilt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie endgültig
verweigert, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) im Rahmen des
§ 7 dieser AGB zu.
(4) Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht,
soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB
(Rückgriffsanspruch) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke) längere Fristen zwingend vorschreibt, sowie in
Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen
Fristen.
(5) Gebrauchtware: Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche des Käufers bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei der
Übernahme einer Garantie.
(6) Verschleiß- und Verbrauchsteile: Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleiß- und
Verbrauchsteile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Dazu
zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Bedienknöpfe, Dichtungen, Münzprüfer, Banknotenleser,
Sensoren, Schlösser, Displays, Antriebsriemen, Beleuchtungselemente, Sicherungen, Kabelverbindungen,
Pumpen, Motoren, Lüfter (einschließlich Verdampfer- und Kondensatorlüfter des Kühlsystems),
Kühlkreislauf-Dichtungen, Magnetventile, Thermostate sowie Luft- und Staubfilter der Kühl- und
Belüftungseinheit. Die Gewährleistung für die Kühlfunktion als solche (insbesondere Verdichter/Kompressor)
bleibt hiervon unberührt.
(7) Ausgenommene Schäden: Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstehen durch:
unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung; fehlerhafte Aufstellung oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte; mangelhafte Wartung oder Reinigung; Vandalismus; Feuchtigkeit, extreme
Temperaturen, Überspannungen, chemische oder elektrochemische Einflüsse; Verwendung ungeeigneter
Betriebsmittel oder Zubehörteile; sowie eigenmächtige Reparaturen oder Modifikationen durch den Käufer oder
nicht autorisierte Dritte. Mit eigenmächtigen Eingriffen entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
(8) Stellt sich eine Mängelrüge nach Prüfung durch den Anbieter als unberechtigt heraus, ist der Anbieter
berechtigt, dem Käufer die entstandenen Prüf-, Fracht- und Bearbeitungskosten zum marktüblichen Satz in
Rechnung zu stellen, sofern den Käufer an der unberechtigten Rüge ein Verschulden trifft.
(9) Rücknahmen oder Minderungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Anbieters in
Textform und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(10) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder Dritter stellen keine
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie des Anbieters dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer nur,
soweit sie vom Anbieter ausdrücklich in Textform erklärt wurden.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach
gesetzlichen Vorschriften, nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den
Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen aus Absatz 2 gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig
verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder nach dem
Produkthaftungsgesetz zwingend haftet. Die Haftung wegen Verzuges bestimmt sich im Übrigen nach § 288
BGB.
(4) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter
nicht für entgangenen Gewinn, Umsatzausfall, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, mittelbare Schäden,
Folgeschäden oder Ansprüche Dritter, soweit die vorstehenden Absätze 1 bis 3 nicht greifen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in dem Umfang, in
dem der Verlust auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung
durch den Käufer eingetreten wäre.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Verjährung: Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht in den Fällen des § 6 Abs. 4 Satz 2 dieser AGB sowie für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz; in diesen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 Kein Widerrufsrecht / Stornierungen / Rücksendungen
(1) Da sich die Angebote des Anbieters ausschließlich an Unternehmer richten, besteht kein Widerrufsrecht
gemäß §§ 312g, 355 BGB.
(2) Stornierung vor Versand: Eine Stornierung des Auftrags durch den Käufer nach Vertragsschluss ist nur mit
Zustimmung des Anbieters in Textform möglich. Wird eine Stornierung aus Kulanz akzeptiert, ist der Anbieter
berechtigt, eine Stornierungspauschale in Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes, mindestens jedoch 100,00
Euro, zu berechnen. Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Konfigurationen oder bereits bestellter bzw.
beschaffter Ware ist eine Stornierung ausgeschlossen; entstandene Kosten sowie der entgangene Gewinn sind
in diesem Fall vollständig zu erstatten.
(3) Rücksendung bereits versandter Ware: Eine Rücknahme bereits versandter Ware erfolgt nur aus Kulanz
und nach vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform. In diesem Fall trägt der Käufer sämtliche
Rücksende- und Versandkosten. Der Anbieter ist berechtigt, eine Bearbeitungs- und
Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 25 % des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 150,00 Euro,
einzubehalten. Die Ware muss in originalverpacktem, unbenutztem und wiederverkaufsfähigem Zustand
zurückgesandt werden; andernfalls wird eine angemessene Wertminderung in Abzug gebracht.
(4) Dem Käufer bleibt in den Fällen der Absätze 2 und 3 der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter ein
geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Anbieter
bleibt unberührt.
(5) Unberechtigte Rücksendungen ohne vorherige Absprache oder unberechtigte Annahmeverweigerungen
gelten als Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) und führen zur Kostenpflicht des Käufers gemäß § 4 Abs. 8 dieser
AGB.
§ 9 Online-Zahlungen und Käuferschutzprogramme
(1) Zahlungsdienstleister wie Klarna, PayPal, Amazon Pay oder vergleichbare Anbieter fungieren ausschließlich
als Zahlungsabwickler. Es gelten ergänzend deren eigene Nutzungs- und Vertragsbedingungen.
(2) Interne Käuferschutzprogramme dieser Zahlungsdienstleister sind auf den Geschäftsverkehr mit
Verbrauchern zugeschnitten und haben auf die Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Käufer
(Unternehmer) keine rechtliche Wirkung. Ein über diese Plattformen gestellter Käuferschutzantrag ersetzt
keinen Widerruf, keine Mängelrüge und keinen Rücktritt im Sinne dieser AGB und des geltenden Rechts.
(3) Bei missbräuchlicher Nutzung solcher Verfahren durch den Käufer, insbesondere bei offensichtlich
unbegründeten Chargebacks oder Käuferschutzanträgen, behält sich der Anbieter rechtliche Schritte sowie die
Geltendmachung sämtlicher entstandener Kosten und Gebühren vor. § 3 Abs. 8 dieser AGB gilt entsprechend.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Als höhere Gewalt im Sinne dieser AGB gelten alle unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und außerhalb
der Einflusssphäre des Anbieters liegenden Ereignisse, die der Anbieter auch durch zumutbare Sorgfalt nicht
abwenden konnte. Hierzu zählen insbesondere Krieg, Terrorakte, Pandemien, Naturkatastrophen, Brand,
Hochwasser, Strom- und Netzwerkausfälle, Cyberangriffe, Rohstoff- und Energiemangel, behördliche
Maßnahmen, Import- und Exportbeschränkungen, Sanktionen, Streiks, Aussperrungen sowie Störungen in der
Lieferkette vorgelagerter Zulieferer.
(2) Während der Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt und für einen angemessenen Zeitraum zum
Wiederanlauf sind die Leistungspflichten des Anbieters ausgesetzt. Der Anbieter wird den Käufer über den
Eintritt und das voraussichtliche Ende solcher Ereignisse unverzüglich informieren.
(3) Dauert das Ereignis länger als acht Wochen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des
noch nicht erfüllten Teils durch Erklärung in Textform aufzuheben. Schadensersatzansprüche hieraus sind
ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenznennung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen der Geschäftsbeziehung
ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar
unter www.vendcompany.de.
(2) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten, als vertraulich
bezeichneten oder aus den Umständen erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei
(insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, Preiskonditionen, technische Unterlagen,
Kundendaten) geheim zu halten und nicht gegenüber Dritten zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch
nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Käufer mit Firmenlogo und Bezeichnung als Referenzkunde in seinen
Marketingmaterialien (Website, Broschüren, Social Media, Präsentationen) zu nennen, sofern der Käufer dem
nicht in Textform widersprochen hat. Ein solcher Widerspruch kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft erklärt
werden.
§ 12 Export- und Importkontrolle
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die jeweils einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften des
Außenwirtschafts-, Zoll- und Exportkontrollrechts, einschließlich der Regelungen der Europäischen Union und
der Vereinigten Staaten von Amerika, eigenverantwortlich einzuhalten. Dies gilt insbesondere bei
Weiterverkauf, Weitergabe oder Verbringung der Ware in Drittstaaten.
(2) Der Käufer stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Behörden frei, die
gegen den Anbieter wegen einer vom Käufer zu vertretenden Verletzung export- oder importkontrollrechtlicher
Vorschriften geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf die Geschäftsbeziehung und diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit sie zur Anwendung ausländischen Rechts führen
würden.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung sowie für Zahlungen ist der Sitz des Anbieters,
79364 Malterdingen.
(3) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 38 ZPO ist, der Sitz des Anbieters in 79364
Malterdingen. Der Anbieter ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des
Käufers Klage zu erheben.
(4) Abtretungsverbot: Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer bedarf
der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und individueller
Vereinbarungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses
Formerfordernisses. Vorrang haben individuelle Vereinbarungen in Textform (§ 305b BGB).
(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für
bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Fassung.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt bei Regelungslücken.
Stand dieser AGB: 22.04.2026